Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 zur sicheren Übergabe neu errichteter Trinkwasser-Installationen
Nach §17 (1) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) eingehalten werden. Als eine der wichtigsten Vorgaben für Trinkwasseranlagen gilt seit September 2022 die neue Regel der Technik VDI 6023- Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“. Diese sieht unter anderem eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 – Blatt 1 für die Errichtung und den Betrieb neu erstellter Trinkwasser-Installationen in Gebäuden vor.
Die Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasser-Installationen ergibt sich aus der Anforderung aus der Trinkwasserverordnung (§17, Absatz 1, TrinkwV) und sollte somit grundsätzlich für in Betrieb zu nehmende Trinkwasseranlagen durchgeführt werden. Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte hygienisch-technische Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen. Dabei muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach dem Regelwerk VDI 6023-1 erfolgen.
Je nach Anlagentyp sind die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserprüfung unterschiedlich auszuwählen. Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage auf den Eigentümer der neuen Anlage über.
Gefährdungsanalyse
Laut Trinkwasserverordnung sind Warmwasserbereitungsanlagen, die als „Großanlage“ einzustufen sind, auf ihren Legionellen-Anteil zu überprüfen.
Wird bei dieser Überprüfung ein zu hoher Legionellenanteil festgestellt, müssen, gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, ab dem 09.01.2018 die Trinkwasserlabore eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (also > 100 KBE/100 ml) an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden – sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurde.
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes als generellem Indikator für Mängel an Trinkwasserinstallationen, ist immer eine vollständige Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne eines Gutachtens zur Gefährdungsanalyse erforderlich, um eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung auszuschließen.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung ist zu überprüfen, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind und es ist eine Dokumentation hierüber zu erstellen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stehe ich Ihnen als neutraler Ratgeber sowie speziell zu diesem Thema geschulter Fachmann zur Seite und erstelle Ihnen oben genannte Gefährdungsanalysen.