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Trinkwasser

Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 zur sicheren Übergabe neu errichteter Trinkwasser-Installationen

Nach §17 (1) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) eingehalten werden. Als eine der wichtigsten Vorgaben für Trinkwasseranlagen gilt seit September 2022 die neue Regel der Technik VDI 6023- Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“. Diese sieht unter anderem eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 – Blatt 1 für die Errichtung und den Betrieb neu erstellter Trinkwasser-Installationen in Gebäuden vor.

Die Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasser-Installationen ergibt sich aus der Anforderung aus der Trinkwasserverordnung (§17, Absatz 1, TrinkwV) und sollte somit grundsätzlich für in Betrieb zu nehmende Trinkwasseranlagen durchgeführt werden. Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte hygienisch-technische Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen. Dabei muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach dem Regelwerk VDI 6023-1 erfolgen.

Je nach Anlagentyp sind die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserprüfung unterschiedlich auszuwählen. Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage auf den Eigentümer der neuen Anlage über.

 

Gefährdungsanalyse

Laut Trinkwasserverordnung sind Warmwasserbereitungsanlagen, die als „Großanlage“ einzustufen sind, auf ihren Legionellen-Anteil zu überprüfen.

Wird bei dieser Überprüfung ein zu hoher Legionellenanteil festgestellt, müssen, gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, ab dem 09.01.2018 die Trinkwasserlabore eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (also > 100 KBE/100 ml) an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden – sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurde.

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes als generellem Indikator für Mängel an Trinkwasserinstallationen, ist immer eine vollständige Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne eines Gutachtens zur Gefährdungsanalyse erforderlich, um eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung auszuschließen.

Im Rahmen der Ortsbesichtigung ist zu überprüfen, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind und es ist eine Dokumentation hierüber zu erstellen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stehe ich Ihnen als neutraler Ratgeber sowie speziell zu diesem Thema geschulter Fachmann zur Seite und erstelle Ihnen oben genannte Gefährdungsanalysen.

Probenahmen

Die Reinhaltung und Überprüfung des Trinkwassers ist durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Die Überprüfung des Trinkwassers gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben, die einen wichtigen Beitrag zur Volksgesundheit leisten. Um eine gute Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten, werden in vielen Haushalten, Kindergärten und Schulen sowie von Hausverwaltungen regelmäßige Trinkwasser-Analysen durchgeführt.

Die Qualität einer Trinkwasser-Untersuchung steht und fällt mit einer fach- und sachgerechten Probenahme. Die Trinkwasserverordnung gibt für die amtlich anerkannten Untersuchungen (gem. §14 TrinkwV) vor, dass die Untersuchungen nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden dürfen, die eine Akkreditierung durch eine anerkannte Stelle (in Deutschland DAKKS) nachweisen können (gem. §15 Abs. 4 TrinkwV). Jene gesetzliche Regelung definiert auch die Zertifizierung des Probennehmers.

Am 01.11.2011 trat die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft, die u.a. umfassende Regelungen für Legionellen-Untersuchungen neu definiert. Der Untersuchungspflicht muss selbständig nachgekommen werden, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf. Die Erstuntersuchung musste dabei laut zweiter Verordnung zur Änderung der TrinkwV bis 31.12.2013 erfolgen. Trinkwasseruntersuchungen dürfen nur durch ein akkreditiertes, vom Land gelistetes und staatlich zugelassenes Trinkwasser-Labor durchgeführt werden.

 

Präventivberatung

Sie möchten Überraschungen vermeiden? Ich berate Sie schon im Vorfeld hinsichtlich Präventivmaßnahmen – damit es erst gar nicht zu einem positiven Legionellenbefund kommt.

 

Sanierungsberatung bei positivem Befund

Liegt der Analysewert Ihrer Trinkwasseranlage bei der systemischen oder orientierenden Untersuchung über den festgelegten Grenzwerten, erstelle ich eine Gefährdungsanalyse, in deren Rahmen auch Maßnahmenempfehlungen ausgesprochen werden. Bei Bedarf veranlasse ich eine weitergehende Untersuchung sowie Kontrolluntersuchungen – immer in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

 

Wasserbehandlung/Wasserenthärtung

Welches Verfahren ist für Ihre Gesundheit, Ihre Vorstellungen und Ihre Installation im Gebäude die richtige Technik? Hier müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, ansonsten wird die installierte Anlage nicht das Ergebnis liefern wie gedacht oder verschlimmert Ursachen, die im Vorfeld hätten geklärt werden müssen. 

 

Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung zum Thema Trinkwasser in Verbindung mit Ihrer Trinkwasser-Installation wünschen, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.