Glaubt man sicher, dass es nur um die Beantwortung technischer Fragen geht, so kann ein Privatgutachten das Mittel der Wahl sein.
Hier ist vor allem die Emotionalisierung der Parteien entscheidend. Schafft man es, sachlich zu bleiben und alle Fragestellungen mit seinem Vertragspartner objektiv, statt emotional zu behandeln, kann ein Privatgutachten eine schnelle und verhältnismäßig preiswerte Problemlösung sein.
Wird das Verhältnis bereits von Emotionen beherrscht und ist anzunehmen, dass an einem Rechtsstreit kein Weg mehr vorbeiführt, so ist in vielen Fällen dem Gerichtsgutachten der Vorzug zu geben. Bei der Wahl der Gutachtenform ist nämlich zu beachten, dass dem Privatgutachten in einem späteren Rechtsstreit nur dann Verbindlichkeit zukommt, wenn die Gegenseite dieses auch akzeptiert. Ist dies nicht der Fall, so ist lediglich von einem einseitigen Parteivortrag auszugehen.
Die neueste Rechtsprechung (Stand 2011) tendiert jedoch dazu, dem Privatgutachten künftig auch im gerichtlichen Rechtsstreit mehr Gewicht zu verleihen. Hierzu sollten Sie Ihren Anwalt befragen, sofern Sie bereits anwaltlich vertreten werden.