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Baubegleitung

Oftmals denkt man erst an einen Sachverständigen, wenn der Ärger bereits da ist. Doch die Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann bereits in der Planungsphase beginnen.

Daher kommt es immer häufiger vor, dass Sachverständige der entsprechenden Gewerke bei Neu- oder Umbauten baubegleitend tätig werden. Das heißt, dass der Sachverständige die Baumaßnahme partnerschaftlich mit dem Fachhandwerker begleitet, sodass technische Mängel erst gar nicht entstehen oder frühzeitig erkannt und noch in der Montagephase beseitigt werden können.

Der Sachverständige ist hier keineswegs ein Gegner oder Aufpasser des Fachhandwerkers, sondern unterstützt diesen vor Ort. Bei der Fülle neuer Vorschriften und Verordnungen und der sich fast täglich ändernden Normen und Richtlinien kann „der Mann aus der Praxis“ schon mal bürokratisch überfordert sein.

Es wird keineswegs unterstellt, dass der Fachhandwerker Vorschriften oder allgemein anerkannte Regeln der Technik absichtlich nicht beachtet. Doch haben gerade kleine und mittelständische Betriebe oftmals keine Zeit, um jede neue Norm sofort nach Erscheinen zu lesen und umzusetzen. Hier kommt der Sachverständige ins Spiel.

Der Sachverständige schützt mit seiner Tätigkeit vor Ort nicht nur den Auftraggeber vor Mängeln am Bau, sondern den Fachhandwerker auch vor Mängelrügen. Wird ein Mangel – insbesondere ein verdeckter Mangel – erst nach Fertigstellung oder Inbetriebnahme festgestellt, so kann dessen Beseitigung schnell ein Vermögen kosten. Wird der gleiche Mangel in der Montagephase festgestellt, so reicht oftmals ein kleiner Handgriff oder Hinweis, um den Mangel zu vermeiden.

Durch die Baubegleitung profitiert also letztlich der Fachhandwerker genauso wie der Auftraggeber. Was gibt es für beide Schöneres als ein perfekt vollendetes Werk?

Vorabberatung

Die Beratung durch einen Sachverständigen kann bereits in der Planungsphase erfolgen. Keineswegs muss ein Sachverständiger erst dann hinzugezogen werden, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“.

Viele Auftraggeber lassen sich bei der Entscheidung über ein neues Heizsystem nicht im Vorfeld von einem neutralen Fachmann beraten. Weil man die Ausgabe für eine Beratung scheut, lässt man sich lieber mehrere Handwerker ins Haus kommen, die alle ein Angebot zur Maßnahmendurchführung (Kesselaustausch, solare Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung, Brennwerttechnik, Wärmepumpe etc.) unterbreiten.

Die Interessenlage der Anbieter ist aber sehr häufig ganz unterschiedlich und wirkliche Neutralität eher selten anzutreffen. So trifft der Kunde oft eine Entscheidung aus dem Bauch heraus, die ihn oft eine ganze Menge Geld und Ärger kostet. Manchmal zahlt er bei der falschen Wahl jahrelang dafür – in Form von erhöhten Energiekosten.

Fragen Sie daher schon in der Planungsphase, was die Beratung durch einen Experten kostet. Prüfen Sie, ob diese Beratung nicht vielleicht wirtschaftlicher für Sie ist als eine Entscheidung, die Sie tatsächlich gar nicht richtig beurteilen können. Schließen Sie sich ruhig mit mehreren Interessenten zusammen und vereinbaren Sie einen (gemeinsamen) Beratungstermin.

Abnahmevorbereitung

Wenn Ihre Neu- oder Umbaumaßnahme kurz vor der Fertigstellung steht, empfiehlt sich eine Abnahmevorbereitung durch einen Sachverständigen.

Der Sachverständige ist der Spezialist in seinem Fachgebiet. Gerade im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, welcher sich sehr schnell weiterentwickelt, kann der Auftraggeber und selbst sein Architekt in der Regel kaum detaillierter und umfassender im Thema sein.

Diese Abnahmevorbereitung empfiehlt sich jederzeit, vor allem aber, wenn die Installation noch nicht vollständig verdeckt ist. Auch ist die Teilnahme des Sachverständigen dringend anzuraten, wenn der Fachhandwerker zum Beispiel seine Druck- und Dichtheitsprüfungen durchführt.

Ein professioneller und routinierter Fachhandwerker wird mit der Teilnahme eines Sachverständigen bei den Prüfungen keinerlei Probleme haben. Und vor allem wollen Sie selbst über Jahre und vielleicht Jahrzehnte in einem baulich problemlosen Umfeld wohnen und nicht er. Falsche Rücksichtnahme wäre hier fehl am Platz. Letztlich profitiert der Fachhandwerker selbst von einer ordnungsgemäßen Abnahme des Werks, denn diese verschafft ihm eine schnelle Bezahlung des Werklohns und die Verringerung der Wahrscheinlichkeit wegen einer Abnahmeverweigerung und gravierender Mängel auf sein Geld warten zu müssen.

So hilft der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch seine unabhängige Beurteilung letztlich allen Beteiligten.

Beweissicherung

Wenn trotz aller Vorsicht und Vorsorge dennoch ein Schaden entstanden ist, kann es sein, dass dieser schnell behoben werden muss, da beispielsweise ansonsten der Baufortschritt gefährdet wäre, Folgegewerke an der Weiterführung behindert werden oder Gefahrenpotentiale bestehen.

In diesen Fällen bietet sich oftmals eine Beweissicherung an. Eine Beweissicherung kann privat beauftragt werden oder über ein Gericht erfolgen. Erfolgt die Beauftragung zu einer Beweissicherung durch ein Gericht, so nennt man dies ein „selbständiges Beweisverfahren" (früher „Beweissicherungsverfahren“ genannt). Ein „selbständiges Beweisverfahren“ können Sie zusammen mit Ihrem Anwalt beantragen.

Die Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgerichtes und Ihr Rechtsanwalt beraten Sie hierzu sicher gerne. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens ist ein Gerichtsgutachten. Dieses Gutachten kann bei einem eventuell folgenden Rechtsstreit als verbindliches Gerichtsgutachten in den Rechtsstreit eingebracht werden.

Möchten Sie keine gerichtliche Beweissicherung durch ein „selbständiges Beweisverfahren“, zum Beispiel weil Ihnen die Fertigstellung über den gerichtlichen Weg zu lange dauert, müssen Sie versuchen, eine verwendbare Beweissicherung im Privatverfahren zu erlangen. Grundsätzlich sind privat gesicherte Beweise lediglich ein Parteivortrag im gerichtlichen Rechtsstreit. Um den Beweisen mehr Gewicht zu verleihen, sollte ein Fachmann beauftragt werden, der sich mit der jeweiligen Materie sehr gut auskennt und der zugleich allgemein als unabhängig und unparteilich gilt. Dies sollte später möglichst auch vom Gericht so gesehen werden.

Ein für das jeweilige Fachgebiet zuständiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger entspricht diesen Anforderungen. Bevor Sie die Entscheidung fällen, ob die Beweissicherung über ein Privat- oder ein Gerichtsgutachten erfolgen soll, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren, um Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.