Leistungsbestimmungen
Viele Messungen sind erforderlich, um z.B. die tatsächliche Leistung eines Wärmeerzeugers zu bestimmen. Der Abgleich zwischen den Daten auf dem Typenschild mit den ermittelten Messdaten ermöglicht die Feststellung, ob der Wärmeerzeuger, der Gas- oder Ölgebläse-Brenner, der Warmwasserbereiter oder die Solaranlage den vom Hersteller gemachten Leistungsangaben entspricht. Auch können Funktions- und Einstellfehler durch entsprechende Messungen festgestellt werden.
Es können Messungen per Ultraschall-Laufzeitdifferenzverfahren zur Erfassung von Volumenströmen verschiedenster Medien, wie Wasser, Luft und Öl, erfolgen. In diesem Zusammenhang kann auch die Wärmemengenmessung erfolgen und somit eine Kontrolle von Mengen sowie Leistungen dokumentiert werden.
Im Rahmen der Gebäudetechnik können beispielsweise Heizungssysteme, Heiß- und Kaltwasserleitungen, Kühlungssysteme und Klimaanlagen oder der Energiehaushalt z.B. von Schwimmbädern kontrolliert werden.
Erdgas
Entsprechend der aktuellen DVGW-TRGI 2008 (Technische Regel für Gasinstallation) müssen Gasleitungen einmal jährlich überprüft werden. Spätestens nach 12 Jahren ist eine große Prüfung (Dichtheitsprüfung) durch den Fachmann erforderlich. Zu diesem Zweck wird eine sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt.
Mit dem bei Ihnen üblichen Betriebsdruck wird die Leckrate (Menge der Undichtigkeit) in einem zuvor definierten Gasrohrabschnitt bestimmt. Anschließend wird ein Protokoll gefertigt, sodass Sie einen entsprechenden Beweis für die Überprüfung besitzen.
Sollte es einmal zu einem Schadenfall kommen, könnte dieses Protokoll für Sie sehr wichtig sein. Als Betreiber und/oder Gebäudeeigentümer kann es ohne Prüfung im schlechtesten Fall unangenehm für Sie werden. Bei entsprechendem Schaden und ohne Prüfbescheinigung kann zudem Ihr Versicherungsschutz auf dem Spiel stehen. Auch sonstige rechtliche Konsequenzen könnten Sie ereilen. Lassen Sie es nicht so weit kommen und informieren Sie sich frühzeitig, z.B. bei Ihrem Gasversoger oder zuständigen Versorgungsnetzbetreiber, über Ihre Pflichten!
Übrigens: Wer glaubt, dass diese Prüfung automatisch mit der jährlichen Wartung des Heizgerätes durch den Heizungsinstallateur erledigt wird oder die Prüfung bei den Messungen des Schornsteinfegers erfolgt, unterliegt in der Regel einem Irrtum.
Erwärmung/Fußbodenheizung
Bei Fußbodenheizungen kann bei entsprechender Vereinbarung auch die Aufheizzeit eine Rolle spielen. Auch herrscht trotz Erwärmung des Fußbodens oft ein unbehagliches Raumklima. Die Gründe hierfür können in einer ungleichmäßigen und nur partiellen Aufheizung des Fußbodens liegen.